Fachanwalt - was ist das?
Die Verleihung einer Fachanwaltschaft (externer Link) durch die Rechtsanwaltskammer setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, die auf dem jeweiligen Fachgebiet in erheblichem Maße das übersteigen, was üblicherweise durch die allgemeine Tätigkeit und praktische Erfahrung als Rechtsanwalt vermittelt wird, voraus.
Um die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt“ zu erlangen, sind seitens des Rechtsanwaltes theoretische Kenntnisse nachzuweisen, die sämtliche Bereiche des Fachgebietes umfassen. Diese Kenntnisse werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang vermittelt.
Gegenüber der Rechtsanwaltskammer sind diese Kenntnisse durch erfolgreiche schriftliche Leistungskontrollen nachzuweisen. Des Weiteren müssen der Rechtsanwaltskammer auch die praktischen Erfahrungen nachgewiesen werden.
Im Familienrecht beispielsweise ist dieser Nachweis durch die Bearbeitung von mindestens 120 praktischen Fällen und im Verkehrsrecht durch die Bearbeitung von mindestens 160 Fällen innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung nachzuweisen.
Der Fachanwalt muss darüber hinaus regelmäßig jährlich an Pflichtfortbildungen teilnehmen oder selbst dozierend tätig sein.