Rechtansanwaltskanzlei Saueressig und Wölfelschneider

Formulare

Nachfolgend finden Sie einige Formulare und Erläuterungen dazu. Bei Bedarf erklären wir Ihnen, wann welches Formular aus welchen Gründen ausgefüllt werden muß. Falls Sie Fragen beim Ausfüllen haben, sprechen Sie uns an.

 

Allgemein

Vollmacht

Eine unterschriebene Vollmacht benötigen wir von Ihnen als Mandant, wenn wir in Ihrem Namen tätig werden sollen. Dazu brauchen wir das Dokument mit Ihrer Originalunterschrift.
Warnung Bitte sorgen Sie stets dafür, daß die Formularfelder leserlich (am besten direkt am PC) ausgefüllt sind, da wir sonst die Vollmacht nicht richtig zuordnen können.

Antrag für Prozesskostenhilfe (externer Link)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie finanzielle Unterstützung beim Führen eines Prozesses erhalten. Die für eine Prüfung notwendigen Informationen werden im Antrag für Prozesskostenhilfe gesammelt. Näheres dazu finden Sie auch im Service-BW-Portal (externer Link). Der vollständige Antrag wird dann von uns dem zuständigen Gericht vorgelegt.
InfoUnter dem Verweis oben finden Sie auch noch ein empfehlenswertes Hinweisblatt, das Ihnen beim Ausfüllen hilft und viele häufig gestellte Fragen beantwortet.
   

Antrag auf Beratungshilfe (externer Link)

Ähnlich wie bei der Prozesskostenhilfe können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung auch außerhalb von gerichtlichen Verfahren erhalten. Die für diese Prüfung notwendigen Informationen werden im Antrag zur Beratungshilfe gesammelt, den Sie beim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) einreichen können. Näheres dazu finden Sie auch im Service-BW-Portal (externer Link). Eine Liste der Amtsgerichte für Baden-Württemberg können Sie zum Beispiel hier (externer Link) einsehen.
InfoAuch hier ist wieder ein empfehlenswertes Hinweisblatt unter dem Verweis oben zu finden, das Ihnen beim Ausfüllen hilft und viele häufig gestellte Fragen beantwortet.

Verkehrsrecht

PDF

Schweigepflichtsentbindungserklärung

Zum Beispiel bei Verkehrsunfällen kann es notwendig sein, daß wir personenbezogene Akten einsehen müssen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Dies können wir nur dann tun, wenn Sie die behandelnden medizinischen Einrichtungen, das ärztliche Personal und Versicherungsträger von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht (externer Link) entbinden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte im Original an uns.

 


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